Kaufratgeber

Immobilie in Brasilien kaufen als Ausländer

Ausländer können in Brasilien Immobilien weitgehend mit denselben Rechten wie Einheimische erwerben - der Ablauf ist klar geregelt, unterscheidet sich aber vom deutschen Notarverfahren. Dieser Ratgeber erklärt die einzelnen Schritte am Beispiel der Casas Açores in Florianópolis. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Der Kaufablauf in Brasilien: von der CPF bis zum Grundbuch

Der erste Schritt ist die CPF (Cadastro de Pessoas Físicas), die brasilianische Steuernummer. Sie ist Pflichtvoraussetzung für jeden Immobilienkauf, ein Bankkonto und viele Alltagsgeschäfte. Deutsche, Österreicher und Schweizer können den CPF über brasilianische Konsulate in der DACH-Region oder nach der Einreise über die Receita Federal beantragen - das Verfahren ist in der Regel unkompliziert.

Vor der Beurkundung prüft ein in Brasilien zugelassener Anwalt (OAB-registriert) die Eigentumslage: Grundbuchauszug (matrícula), Lastenfreiheit, ausstehende Steuern und die Rechtmäßigkeit der Bebauung. Anschließend wird der Kauf über einen Notar (Cartório) beurkundet und beim Cartório de Registro de Imóveis ins Grundbuch eingetragen - erst die Registrierung, nicht der Vertrag allein, macht Sie zum Eigentümer. Bei einem Neubau wie den Casas Açores kommt die Abnahme des fertiggestellten Objekts hinzu.

Der Angebotspreis ist in Brasilianischen Real (BRL) festgelegt; die Zahlung erfolgt üblicherweise über eine internationale Überweisung, die bei der brasilianischen Zentralbank registriert wird - das ist später für eine etwaige Rückführung des Kapitals ins Ausland relevant. Jeder Fall sollte individuell von einer OAB-registrierten Anwält:in begleitet werden.

Kaufnebenkosten und worauf Sie achten sollten

Über den Kaufpreis hinaus fallen Kaufnebenkosten an: die Grunderwerbsteuer ITBI (je nach Gemeinde rund 2-3 % des Kaufpreises), Notar- und Grundbuchgebühren sowie das Anwaltshonorar. In Summe sollten Käufer:innen grob 4-7 % des Kaufpreises einkalkulieren. Die genauen Beträge hängen vom aktuellen Kommunaltarif und den beauftragten Dienstleistern ab.

Die wichtigste Sorgfaltspflicht ist die saubere Titelprüfung: Wer kauft, sollte sicherstellen, dass die matrícula lastenfrei ist, keine offenen kommunalen Abgaben (IPTU) bestehen und das Gebäude genehmigt und abgenommen ist (habite-se). Bei seriöser anwaltlicher Begleitung ist der Kauf in Brasilien für Ausländer gut handhabbar - die häufigsten Probleme entstehen, wenn auf diese Prüfung verzichtet wird. Dies ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Kann ich als Deutscher (oder Österreicher/Schweizer) ein Haus in Brasilien kaufen?

Ja. Ausländer können in Brasilien Immobilien weitgehend mit denselben Rechten wie brasilianische Staatsbürger erwerben - insbesondere bei städtischen Grundstücken wie diesem hier. Sie benötigen lediglich eine brasilianische Steuernummer (CPF); ein lokaler Anwalt prüft vorab die Eigentumslage, anschließend wird der Kauf über einen Notar (Cartório) mit Grundbucheintragung beim Cartório de Registro de Imóveis abgewickelt. Dies ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Einwanderungsberatung - jeder Fall sollte von einer/einem OAB-registrierten Anwält:in geprüft werden.

Was ist der CPF und wie beantrage ich ihn als Ausländer?

Der CPF (Cadastro de Pessoas Físicas) ist die brasilianische Steuernummer - Pflichtvoraussetzung für jeden Immobilienkauf, Bankkonto und viele Alltagsgeschäfte. Deutsche können den CPF über brasilianische Konsulate in Deutschland (z. B. Frankfurt, Berlin, München) oder nach der Einreise über die Receita Federal beantragen. Das Verfahren ist in der Regel unkompliziert; wir vermitteln den Kontakt zu Anwält:innen, die dies täglich begleiten.

Das konkrete Objekt: Casas Açores

Architektenhaus im Süden von Florianópolis - 164 m², 3 Schlafzimmer, Strand 1,1 km. Sehen Sie Galerie, Grundriss, Lage und Video auf der Startseite.