Der Kaufablauf in Brasilien: von der CPF bis zum Grundbuch
Der erste Schritt ist die CPF (Cadastro de Pessoas Físicas), die brasilianische Steuernummer. Sie ist Pflichtvoraussetzung für jeden Immobilienkauf, ein Bankkonto und viele Alltagsgeschäfte. Deutsche, Österreicher und Schweizer können den CPF über brasilianische Konsulate in der DACH-Region oder nach der Einreise über die Receita Federal beantragen - das Verfahren ist in der Regel unkompliziert.
Vor der Beurkundung prüft ein in Brasilien zugelassener Anwalt (OAB-registriert) die Eigentumslage: Grundbuchauszug (matrícula), Lastenfreiheit, ausstehende Steuern und die Rechtmäßigkeit der Bebauung. Anschließend wird der Kauf über einen Notar (Cartório) beurkundet und beim Cartório de Registro de Imóveis ins Grundbuch eingetragen - erst die Registrierung, nicht der Vertrag allein, macht Sie zum Eigentümer. Bei einem Neubau wie den Casas Açores kommt die Abnahme des fertiggestellten Objekts hinzu.
Der Angebotspreis ist in Brasilianischen Real (BRL) festgelegt; die Zahlung erfolgt üblicherweise über eine internationale Überweisung, die bei der brasilianischen Zentralbank registriert wird - das ist später für eine etwaige Rückführung des Kapitals ins Ausland relevant. Jeder Fall sollte individuell von einer OAB-registrierten Anwält:in begleitet werden.